Impressum, Datenschutz & Gewerbeschein
Impressum:
Laut dem TDG (Teledienstgesetz) muss jede Internetseite in Deutschland über ein gültiges Impressum verfügen.
Dieses muss klar gekennzeichnet sein (z.B. als Impressum, nicht als Kontakt, Info oder ähnliches).
Informationen darüber, was in ein Impressum hineingehört, gibt es in zahlreichen Impressum Generatoren. Zudem hilft der Assistent, ein Impressum zu erstellen.
Datenschutz:
Grundsätzlich sind laut TDDSG (Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten) personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der betroffenen Person gestattet.
Ein Anbieter ist verpflichtet, einer Person bei Anfrage grundsätzlich Aufschluss über die zu dieser Person gespeicherten Daten sowie deren Herkunft und Verwendung zu geben.
Gewerbeschein:
Ein Gewerbeschein ist bei einer Webseite vorgeschrieben, sobald diese mit einer Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Dies gilt auch langfristig, sprich wenn die Seite in den ersten Monaten keinen Gewinn erzielt, jedoch langfristig Gewinn erzielen soll, ist der Schein mit Beginn der Tätigkeit "onlinegehen" der Webseite vorgeschrieben - nicht erst mit Beginn der Gewinnerzielung.
Übrigens hat der Gewerbeschein nicht direkt etwas mit dem Finanzamt zu tun. Zwar wird durch die Anmeldung die Tätigkeit an das Finanzamt weitergeleitet, jedoch entscheidet sich erst durch das tatsächliche Einkommen, inwiefern dieses versteuert werden muss oder ob es unter den gültigen Freibeträgen liegt. Ein Unterschreiten dieser Grenzbeträge entbindet jedoch nicht von der Pflicht des Gewerbescheins.
Erhalten kann man diesen Schein normalerweise auf dem zuständigen Ordnungsamt oder in größeren Städten auch auf speziellen Ämtern, gegen eine geringe Gebühr. Oft kann er direkt mitgenommen werden, ansonsten wird er innerhalb weniger Tage zugeschickt.
Um solch einen Schein erhalten zu können, muss man mindestens 18 Jahre und voll geschäftsfähig sein - Ausnahmen können durch das Vormundschaftsgericht genehmigt werden.
Wichtig ist, dass man zusätzlich die äußeren Umstände prüft:
Als Selbstständiger ist man versicherungspflichtig, kann also in vielen Fällen nicht mehr über die Eltern versichert bleiben, sofern man dies noch ist.
Bei Studenten gelten Sonderregelungen (z.B. vergünstigte Beiträge).
Beschäftigte und Azubis sollten auf jeden Fall ihre Arbeits-/Ausbildungsverträge dahingehend prüfen und auch mit einer im Betrieb zuständigen Person darüber reden, denn oft wird eine Nebentätigkeit als Selbstständiger nicht gerne gesehen.
GRUNDSÄTZLICH IMMER BEI DEN ZUSTÄNDIGEN STELLEN INFORMIEREN.
Immer sollte man folgende Stellen zumindest für eine kurze Beratung aufsuchen: IHK, Rechtsanwalt (um die eigenen AGB`s prüfen zu lassen) und Steuerberater.
Wenn nötig sollte auch eine Rücksprache mit der Versicherung und dem bisherigen Arbeitgeber erfolgen.
Denkt daran: Ein Gewerbe ist kein Kinderspiel. Es handelt sich dabei um eine sehr ernste Sache. Wenn man alles korrekt abwickelt und sich gut informiert kann man sich sehr viel Ärger sparen - denn dieser Ärger kann im schlimmsten Fall sehr teuer werden, bei Minderjährigen liegt die Haftung meist bei den Eltern.
Hinweis: Dieser Text stellt eine allgemeine Information dar. Er ersetzt keine kompetente Beratung. Es wird keine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten übernommen. Grundsätzlich ist bei Betrieb einer gewerblichen Webseite ein Kontakt zur örtlichen IHK, eine Beratung durch einen Rechtsanwalt und eine Beratung durch einen Steuerberater unbedingt zu empfehlen.